Strom kündigen bei Umzug – 7 klare Schritte

Strom

Du ziehst um und willst deinen Strom kündigen bei Umzug – oder prüfen, ob du den Vertrag mitnehmen kannst? In diesem Ratgeber erfährst du sachlich und Schritt für Schritt, wie du vorgehst: von der Entscheidung „Vertrag mitnehmen oder kündigen?“ über Zählernummer und Zählerstand bis zu Grundversorgung und Sonderkündigungsrecht. In der Regel musst du selbst aktiv kündigen oder ummelden, Fristen beachten und alle relevanten Daten rechtzeitig bereitstellen. So vermeidest du Doppelzahlungen und sorgst für eine unterbrechungsfreie Belieferung.

 

Inhaltsverzeichnis

Strom kündigen bei Umzug

Bei einem Umzug musst du dich in der Regel selbst um die Kündigung oder Ummeldung deines Stromvertrags kümmern. Befindest du dich in der Grundversorgung, kannst du diese mit zweiwöchiger Frist kündigen. Hast du einen Sondervertrag, gelten die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Fristen. Ein Umzug ist ein idealer Zeitpunkt, die Belieferung zu ordnen, Zählerstände sauber zu dokumentieren und frühzeitig den neuen Lieferbeginn festzulegen. Falls du Unterstützung brauchst, kannst du jederzeit ein kostenloses Angebot anfordern oder dich allgemein zum Wechselprozess auf Gas & Stromanbieter wechseln informieren.

Vertrag mitnehmen oder kündigen

Prüfe zuerst, ob dein Anbieter die neue Adresse beliefern kann und ob die Konditionen gleich bleiben. Ist das der Fall, kannst du den Vertrag meist mitnehmen (Ummeldung). Andernfalls entscheidest du zwischen ordentlicher Kündigung (wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist) und der außerordentlichen Kündigung (wenn die Voraussetzungen des Sonderkündigungsrechts erfüllt sind). In jedem Fall empfiehlt es sich, mindestens sechs Wochen vor dem Auszug den Anbieter zu kontaktieren und Optionen zu klären. Plane den Start deines neuen Vertrags so, dass er nahtlos an den Auszug bzw. an das Einzugsdatum anknüpft.

Ordentliche Kündigung

Bei Sonderverträgen sind Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist maßgeblich. Üblich waren Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten, für neuere Verträge gelten oft kürzere Fristen. Prüfe deine Vertragsunterlagen und kündige zum nächstmöglichen Termin, wenn die Mindestlaufzeit erfüllt ist. Schicke die Kündigung in Textform (z. B. E-Mail) und fordere eine Bestätigung des Eingangs an. Wenn die reguläre Frist in Kürze abläuft oder du unsicher bist, ob ein neuer Anbieter rechtzeitig kündigt, erledige die Kündigung vorsorglich selbst. Vermeide damit automatische Vertragsverlängerungen.

Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Das Sonderkündigungsrecht Strom greift insbesondere, wenn dein Anbieter die neue Adresse nicht beliefern kann oder sich durch den Umzug die Preise erhöhen würden. In diesen Fällen kannst du außerordentlich kündigen. Benötigt werden üblicherweise: Umzugsgrund, neue Anschrift bzw. Zählernummer am neuen Wohnort und ein gewünschtes Vertragsende. In der Praxis hat es sich bewährt, die außerordentliche Kündigung spätestens sechs Wochen vor dem Auszug abzusenden. Teilt dir der bisherige Anbieter innerhalb von zwei Wochen mit, dass er dich am neuen Wohnsitz zu denselben Konditionen weiter beliefern kann, läuft der Vertrag weiter; andernfalls bestätigt er die Beendigung.

Unabhängig vom Umzug besteht auch bei angekündigten Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Anpassung. Die Information muss vorab erfolgen; kündige dann fristgerecht und wechsle zum gewünschten Termin.

Grundversorgung

Vergisst du vor dem Einzug einen neuen Vertrag abzuschließen, landest du automatisch in der Grundversorgung. Die Belieferung ist damit zwar gesichert, aber oft teurer. Vorteil: Die Kündigungsfrist beträgt nur 14 Tage, sodass du kurzfristig in einen passenden Tarif wechseln kannst. Melde den Zählerstand beim Einzug, damit die Abrechnung korrekt startet, und beauftrage zeitnah deinen Wunschtarif. Wenn sich der geplante Lieferbeginn deines neuen Vertrags verzögert, überbrückt die Grund- oder Ersatzversorgung in der Zwischenzeit den Bezug.

Zeitplan & Checkliste

Ein klarer Zeitplan verhindert Lücken und Doppelzahlungen. Orientiere dich an folgendem Ablauf:

  1. 6–8 Wochen vor Auszug: Anbieter kontaktieren, Optionen (Ummeldung, ordentliche Kündigung, Sonderkündigung) klären; neue Zählernummer organisieren; geplanten Lieferbeginn am neuen Wohnort festlegen; bei Bedarf Angebot anfordern.
  2. 2–4 Wochen vor Auszug: Kündigung/Umzug schriftlich bestätigen lassen; neue Vertragsdaten finalisieren; Einzugsdatum als Lieferstart bestätigen.
  3. Am Auszugstag: Zählerstand in der alten Wohnung ablesen/fotografieren und dem bisherigen Anbieter melden.
  4. Am Einzugstag: Zählerstand am neuen Wohnort ablesen/fotografieren und dem neuen Anbieter (oder Netzbetreiber, falls gefordert) melden.
  5. Bis 6 Wochen nach Auszug: Schlussrechnung erhalten und prüfen; Unstimmigkeiten mit Verweis auf dokumentierte Zählerstände klären.

Zählernummer & Zählerstand

Die Zählernummer identifiziert den Anschluss, der Zählerstand den Verbrauch zu einem Zeitpunkt. Fordere die Zählernummer der neuen Wohnung frühzeitig an (z. B. Hausverwaltung, Hausmeister oder Vormieter). Lies zum Auszug und zum Einzug jeweils den Zählerstand ab und dokumentiere ihn per Foto. Übermittle die Werte umgehend an den jeweiligen Lieferanten. So stellst du sicher, dass die Abrechnung exakt deinem Verbrauch entspricht und keine kWh in fremden Zeitraum rutschen.

Anmeldung am neuen Wohnort

Für die Anmeldung brauchst du typischerweise: vollständige neue Anschrift, Einzugsdatum, Zählernummer sowie eine realistische Verbrauchsangabe (z. B. auf Basis bisheriger Werte). Lege als Lieferbeginn den Tag des Einzugs fest. Kommt es zu Überschneidungen zwischen Vor- und Nachmieter, ist die Versorgung durch Grund- oder Ersatzversorgung sichergestellt; dennoch sollte der neue Liefervertrag zeitnah starten. Eine rückwirkende Vertragsänderung ist künftig nicht vorgesehen, daher rechtzeitig handeln.

Kritisch ist der Fall, dass der Umzug nicht gemeldet wird: Dann zahlst du unter Umständen weiter für den alten Anschluss – oder übernimmst unbeabsichtigt Kosten am neuen Wohnort. Melde Wechsel und Zählerstände deshalb fristgerecht und dokumentiere alles nachvollziehbar.

Wenn du den Wechsel ganzheitlich angehen möchtest, findest du hier allgemeine Infos und Unterstützung zum Anbieterwechsel: Gas & Stromanbieter wechseln.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

Zu spät gekündigt: Prüfe Fristen frühzeitig; kündige im Zweifel selbst, wenn es zeitlich eng wird.
Zählerstand vergessen: Immer zum Aus- und Einzug ablesen und per Foto sichern.
Falscher Starttermin: Lieferbeginn auf Einzugsdatum legen, Verzögerungen mit Grundversorgung überbrücken.
Unklare Daten: Kunden-/Vertragsnummer, Zählernummer, Einzugsdatum und neue Adresse vollständig angeben.
Keine Bestätigung: Eingangsbestätigung anfordern, um Fristen nachweisen zu können.

Besondere Fälle

Wohnungsaufgabe ohne neuen Anschluss: Bei Aufgabe der Wohnung ohne Neuanmeldung zeigen sich Anbieter häufig kulant; begründe die sofortige Beendigung mit den besonderen Umständen.

Auslandsumzug/Pflegeeinrichtung: Kündige mit Hinweis auf den Umzug und liefere die Nachweise nach, wenn sie angefordert werden.

Gesperrter Anschluss: Wird ein Anschluss wegen Rückständen des Vorgängers geführt, schaltet der Netzbetreiber nach Abschluss eines neuen Liefervertrags wieder frei. Sorge dafür, dass der Lieferbeginn vor dem Einzug beauftragt ist, damit die Freischaltung rechtzeitig erfolgen kann.

Mehr zum Thema Strom und Gasanbieter wechseln findest du auf unserer Seite Gas & Stromanbieter wechseln.

Was möchten Sie noch wissen?

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie kurze Antworten zu Fragen, die wir oft gestellt bekommen. Wenn Sie andere Fragen haben oder mehr zu einem Thema wissen möchten, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wie kann ich meinen Stromvertrag kündigen, wenn ich umziehe?

Prüfe zuerst Laufzeit und Frist. Ist die Mindestlaufzeit erfüllt, kündigst du ordentlich. Kann dein Anbieter die neue Adresse nicht beliefern oder steigen die Preise, greift das Sonderkündigungsrecht Strom. Reiche die Kündigung in Textform ein und fordere eine Bestätigung an.

Gilt beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht für Strom?
Ja, wenn die Belieferung am neuen Wohnort nicht möglich ist oder durch den Umzug höhere Preise entstünden. Dann kannst du den Stromvertrag kündigen bei Umzug außerordentlich. Teile Umzugsgrund und neue Anschrift bzw. Zählernummer mit.
Was ist zu beachten, wenn ich Strom bei Umzug kündigen will, aber noch keine neue Zählernummer habe?

Erfrage die Zählernummer frühzeitig (z. B. Hausmeister, Verwaltung, Vormieter). Ohne korrekte Nummer kann der neue Vertrag nicht sauber starten. Übergangsweise greift die Grundversorgung; sie ist kündbar mit 14 Tagen Frist.

Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse und in der Grundversorgung lande?
Du wirst weiter beliefert, zahlst aber oft mehr. Die Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar. Starte parallel den gewünschten Tarif und wechsle zeitnah.